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In den vergangenen Wochen ist eine zunehmende Zahl politischer Initiativen und öffentlicher Äußerungen zu beobachten, die eine Aushöhlung grundlegender Arbeitnehmerrechte befürchten lassen. Begriffe wie „Lifestyle-Teilzeit“, Forderungen nach längeren Arbeitszeiten, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung oder Eingriffe in Überstundenregelungen verdeutlichen eine besorgniserregende Entwicklung.

Besonders alarmierend sind Vorstöße, die den 8-Stunden-Tag infrage stellen – eine der zentralen Errungenschaften der deutschen Arbeitswelt, die bereits am 1. Januar 1919 eingeführt wurde. Zuletzt äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz, man könne sich sogar die vollständige Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes vorstellen.

Wir, der Verband medizinischer Fachberufe e.V., der als Berufsverband auf gewerkschaftlicher Ebene für Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sowie für angestellte Zahntechnikerinnen und Zahntechniker arbeitet, haben diese Diskussionen lange aufmerksam verfolgt. Nun ist der Punkt erreicht, an dem wir uns der Haltung vieler anderer Gewerkschaften anschließen: Es reicht!

Unsere Mitglieder arbeiten in höchst verantwortungsvollen Berufen, die volle Konzentration, Fachwissen und Einfühlungsvermögen verlangen. Schon heute leisten viele Beschäftigte Überstunden und stoßen regelmäßig an ihre psychischen und physischen Belastungsgrenzen. Eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 13 Stunden würde Gesundheit und Erholungsphasen massiv gefährden – und den bestehenden Fachkräftemangel weiter verschärfen.

Bereits jetzt reduzieren viele Beschäftigte im Gesundheitswesen ihre Arbeitszeiten, um die hohe Belastung langfristig überhaupt bewältigen zu können.

Besonders irritierend ist in diesem Zusammenhang auch die abwertende Formulierung „Lifestyle-Teilzeit“, die zwischenzeitlich aus Reihen der CDU gefallen ist. Auch wenn dieser Begriff inzwischen zurückgenommen wurde, bleibt seine Botschaft respektlos: Er unterstellt, Beschäftigte arbeiteten aus Bequemlichkeit weniger.

Wir weisen diese Aussage entschieden zurück.

Die Daten der Bundesagentur für Arbeit (Stand: 30.06.2024) zeigen, dass 49 Prozent der Medizinischen Fachangestellten, 32 Prozent der Tiermedizinischen Fachangestellten, 44 Prozent der Zahnmedizinischen Fachangestellten und 30 Prozent der Zahntechnikerinnen und Zahntechniker in Teilzeit tätig sind. Der Hauptgrund dafür liegt nicht in mangelnder Arbeitsmoral, sondern in der Notwendigkeit, berufliche und familiäre Verantwortung miteinander zu vereinbaren. Gerade in einem Berufsfeld, das überwiegend von Frauen getragen wird, ist Teilzeit eine Arbeitsrealität – kein Lifestyle.

Wenn Teilzeitkräfte täglich parallel ihre berufliche Tätigkeit, Kinder, Pflege, Haushalt und ihr Leben stemmen, ist das eine Spitzenleistung, nicht nur für die Arbeitnehmer*innen selbst, sondern auch für die Entlastung der Gesellschaft. Teilzeit ist nicht nur eine Lebensentscheidung eines mündigen Bürgers, einer mündigen Bürgerin, sondern auch die Entscheidung für die eigene Überlebensstrategie.

Die Arbeitsleistung eines jeden Einzelnen misst sich zudem nicht in den täglichen Anwesenheitsstunden, sondern im Tun der täglichen Leistung.

Es sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass – unabhängig von persönlichen Lebensumständen – zum Teil auch keine Möglichkeit auf Vollzeitarbeit besteht, wenn Betriebe nur Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stellen. Dieser Bereich wurde in den realitätsfremden Äußerungen auf höchster politischer Ebene nicht mit einbezogen.

Wir appellieren an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ernst zu nehmen und nicht durch populistische Debatten über längere Arbeitszeiten oder vermeintliche „Lifestyle-Modelle“ zu entwerten.

Der Schutz der Gesundheit, die Wahrung fairer Arbeitsbedingungen und die Wertschätzung des Engagements der Beschäftigten im Gesundheitswesen müssen oberste Priorität haben.

Wer einen attraktiven Wirtschaftsstandort für Deutschland möchte, muss wissen, dass dafür u. a. auch wichtige Voraussetzungen sind: Chancenreiches gutes Bildungswesen, gute Altersabsicherung und ein gutes funktionierendes Gesundheitswesen. Ebenso gehören dazu gute Arbeitsbedingungen und leistungsgerechte Entlohnung für gut ausgebildete Fachkräfte sowie familienfördernde Voraussetzungen wie Kita-Plätze, Ganztagsbetreuung in den Schulen, bezahlbare Mieten, erschwingliche Immobilien, gute Infrastrukturen und Entlastung von pflegenden Angehörigen.

An einer erfolgreich abgeschlossen Berufsausbildung hängen auch Tarifgehälter, diese gibt es nicht für Tätigkeiten „on the Job“. Deswegen darf unser berufliches Bildungswesen nicht noch mehr aufgeweicht werden!

Und noch etwas! In Deutschland sind sehr viele Menschen ehrenamtlich tätig. Nicht nur in unserem Berufsverband engagieren sich Kollegen*innen für Kolleg*innen und für Auszubildende in unseren Berufen. Sie engagieren sich auch ehrenamtlich in Prüfungsausschüssen in Berufsbildungsausschüssen, in Schlichtungsausschüssen oder als ehrenamtliche Richter*innen. Ohne diese vielen Ehrenämtler*innen würde unser über ein halbes Jahrhunderthundert bewährtes berufliches Bildungssystem längst nicht mehr existieren. Vor allem dieses System hat in der Vergangenheit sehr gut ausgebildete Fachkräfte hervorgebracht. Das ist auch ein Standortentscheidungskriterium!

Ehrenamtliches Engagement geschieht auch in der (Vorstands)Arbeit im Schrebergarten, im Taubenzuchtverein, bei der freiwilligen Feuerwehr, Elternvertretung, im Wanderverein, Tier- und Naturschutz oder in der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft! All das dient der Gemeinnützigkeit.

Diesen Menschen jeden Tag zu erzählen, wie „faul sie doch sind“ und dass sie viel zu hohe Ansprüche haben, ist nicht nur unsozial, sondern vor allem respektlos.

Berufsverbände bzw. Gewerkschaften sorgen dafür, dass sich eine unorganisierte Masse organisieren kann und das Wort geschlossen erheben kann, wenn es zu viel wird!

Quelle: Statement des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. zu den aktuellen Angriffen auf die Arbeitnehmerrechte vom 10.02.2026