Die Abschlussprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte, deren Ausbildungsverhältnis bis zum 20. April 2020 zum Abschluss kommt, findet am 3. Dezember 2019 (schriftlicher Teil) sowie vom 9. Januar bis 17. Januar 2020 (mündlicher/praktischer Teil) jeweils an einem Tage statt.
Die Anmeldungen sind bis spätestens 1. November 2019 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, einzureichen. Die Anmeldungsunterlagen gehen den Ausbildungspraxen Anfang Oktober zu.
Mit den Anmeldungsunterlagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus bzw. Ersthelfer-Kursus
- Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz einschl. praktischer Exkursion sowie ein Nachweis der praktischen Erfahrung im Strahlenschutz in der Praxis (40 Fälle)
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
- Ablichtung des letzten Berufsschulzeugnisses
Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen formlosen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist bereits der 11. Oktober 2019.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
- Ablichtung des letzten Berufsschulzeugnisses
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die vorzeitige Zulassung nach § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes überdurchschnittliche Leistungen sowohl in der Ausbildungspraxis als auch in der Berufsschule gefordert werden.