Wie digital bist du? Die Digitalisierung durchdringt nicht nur unser privates Leben, sondern auch unseren tiermedizinischen Alltag – bist du dafür bereit?
Chancen und Nutzen der digitalen Transformation haben direkten Einfluss auf das eigene Einkommen. Die Tierärztekammer ist an deiner Seite – der Ausschuss für Digitalisierung wird im Rahmen des Forums „Tierisch digital in die Zukunft” vielfältige Vorträge in einer Serie anbieten.
Bei unserer 10. Veranstaltung geht es um Möglichkeiten, wie schon heute die Digitalisierung unsere tierärztliche Arbeit in der Praxis unterstützt.
Denn gerade in Bereichen wie Personalplanung, Personalentlohnung, Dienstplänen, Apothekenmanagement, Inventur und vielen weiteren, gibt es schon praktikable Lösungen, die wir euch nicht vorenthalten wollen.
All diese und noch viele weitere Punkte werden wir im Rahmen der Veranstaltung beleuchten und freuen uns auf eine lebhafte Diskussion – von Praktikern für Praktiker.
Referenten:
Dr. Dirk Remien, Tierklinik Lüneburg
Felix Kiene, Tierarztpraxis Dr. B. Kiene & Kollegen GmbH
Moderation:
Dr. Anna-Katharina Marten, TP Dr. Marten in Wenningsen
Dr. Christian Wunderlich, MSD Tiergesundheit
Sei dabei und melde dich jetzt an.
19 Uhr: Begrüßung
Kreisstellen-Vorsitzende Dr. Kerstin Thies, Heeslingen
19:30 Uhr: Transportfähigkeit beim Rind – Hintergründe und Wissenswertes
Dr. Katrin Herzog, Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
20:05 Uhr: Tierschutzaspekte bei Schlachtungen im Herkunftsbetrieb
Dr. Christiane Opitz, Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
20:40 Uhr: Diskussion der Vorträge
21:00 Uhr: Aktuelles aus dem Veterinäramt
Update: ASP, BTV
Qualzuchten
Dr. Joachim Wiedner, Veterinäramt Rotenburg/Wümme
21:30 Uhr: Verschiedenes
Zu Beginn der Versammlung erwartet Sie ein warmes Abendessen.
Neben der fachlichen Information und Diskussion steht natürlich auch der kollegiale Austausch im Vordergrund. Wir hoffen auf gute Gespräche.
Dr. Kerstin Thies, Vorsitzende
Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht.
Eine weitere Veranstaltung ist in Planung.
Infos unter:
Niedersächsische Tierseuchenkasse
Brühlstr. 9
30169 Hannover
E-Mail: info@ndstsk.de
Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten
Seit 1. September 1997 muss jeder Betreibende einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitenden für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Praxis/Klinik sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der Berufsgenossenschaft (BGW). Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: ArbSiG & ArbSchG).
Alternative
Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (mit bis zu 50 Mitarbeitenden) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis/Klinik umsetzen, die sogenannte „Alternative Betreuung“ (auch Unternehmermodell genannt). Seit Jahren bieten wir Ihnen als Tierärztekammer Niedersachsen solche Schulung nach den Vorgaben der BGW mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über fünf Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes (Erstschulung). Dieses Wissen muss alle fünf Jahre aktualisiert und vertieft werden (Folgeschulung). Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung. Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (Arb24MedVV) sind zusätzlich umzusetzen.
Vorteile für die Teilnehmer
- Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW durch Meldung der Teilnahme bei der BGW
- Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes/-ärztin kümmern
- Kostengünstige Lösung
- Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis/Klinik bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt/-ärztin
- Nur ein/e Teilhaber/in von Praxen/Kliniken mit mehreren Kolleginnen/en muss teilnehmen
Schulungstermine 2024:
Bitte beachten Sie, dass die BGW strikt nach Teilnehmenden an der Erst- und der Folgeschulung unterscheidet. Daher ist leider keine „gemischte“ Teilnahme möglich. Bitte achten Sie auf die passende Kursform bei Ihrer Anmeldung!
Erstschulung (Einführung für erstmalig Teilnehmende verpflichtend, Anmeldung nicht zugelassen für Wiederholer):
- 21.09.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover
Folgeschulungen (Anmeldung nur zugelassen für Tierärztinnen und Tierärzte, die bereits an einer Schulung in der Vergangenheit teilgenommen haben):
- 24.08.2024, 10 – 16 Uhr, Haags Hotel GmbH & Co KG Niedersachsenhof, 27283 Verden (Aller)
- 26.10.2024, 10 – 16 Uhr, Hotel & Gesellschaftshaus Ripken, 262029 Hatten/Streekermoor
- AUSGEBUCHT! 23.11.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover
Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen
Teilnahmegebühr: pro Schulung 150,00 €
Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)
Verbindliche Anmeldung bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung per Anmeldeformular bei der Tierärztekammer Niedersachsen, unterschrieben per E-Mail an mail@tknds.de
oder per Post an: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover.
Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100,- € erhoben. Die Teilnehmendenzahl liegt bei 10 bis 15 Personen pro Veranstaltungstermin. Sollte die Mindestpersonenzahl nicht erreicht werden, behält sich die Tierärztekammer Niedersachsen vor, die Veranstaltung abzusagen. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.
ATF-Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten mit 5 Stunden
Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten
Seit 1. September 1997 muss jeder Betreibende einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitenden für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Praxis/Klinik sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der Berufsgenossenschaft (BGW). Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: ArbSiG & ArbSchG).
Alternative
Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (mit bis zu 50 Mitarbeitenden) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis/Klinik umsetzen, die sogenannte „Alternative Betreuung“ (auch Unternehmermodell genannt). Seit Jahren bieten wir Ihnen als Tierärztekammer Niedersachsen solche Schulung nach den Vorgaben der BGW mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über fünf Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes (Erstschulung). Dieses Wissen muss alle fünf Jahre aktualisiert und vertieft werden (Folgeschulung). Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung. Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (Arb24MedVV) sind zusätzlich umzusetzen.
Vorteile für die Teilnehmer
- Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW durch Meldung der Teilnahme bei der BGW
- Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes/-ärztin kümmern
- Kostengünstige Lösung
- Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis/Klinik bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt/-ärztin
- Nur ein/e Teilhaber/in von Praxen/Kliniken mit mehreren Kolleginnen/en muss teilnehmen
Schulungstermine 2024:
Bitte beachten Sie, dass die BGW strikt nach Teilnehmenden an der Erst- und der Folgeschulung unterscheidet. Daher ist leider keine „gemischte“ Teilnahme möglich. Bitte achten Sie auf die passende Kursform bei Ihrer Anmeldung!
Erstschulung (Einführung für erstmalig Teilnehmende verpflichtend, Anmeldung nicht zugelassen für Wiederholer):
- 21.09.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover
Folgeschulungen (Anmeldung nur zugelassen für Tierärztinnen und Tierärzte, die bereits an einer Schulung in der Vergangenheit teilgenommen haben):
- 24.08.2024, 10 – 16 Uhr, Haags Hotel GmbH & Co KG Niedersachsenhof, 27283 Verden (Aller)
- 26.10.2024, 10 – 16 Uhr, Hotel & Gesellschaftshaus Ripken, 262029 Hatten/Streekermoor
- AUSGEBUCHT 23.11.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover
Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen
Teilnahmegebühr: pro Schulung 150,00 €
Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)
Verbindliche Anmeldung bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung per Anmeldeformular bei der Tierärztekammer Niedersachsen, unterschrieben per E-Mail an mail@tknds.de
oder per Post an: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover.
Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100,- € erhoben. Die Teilnehmendenzahl liegt bei 10 bis 15 Personen pro Veranstaltungstermin. Sollte die Mindestpersonenzahl nicht erreicht werden, behält sich die Tierärztekammer Niedersachsen vor, die Veranstaltung abzusagen. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.
ATF-Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten mit 5 Stunden
Wie digital bist du? Die Digitalisierung durchdringt nicht nur unser privates Leben, sondern auch unseren tiermedizinischen Alltag – bist du dafür bereit?
Chancen und Nutzen der digitalen Transformation haben direkten Einfluss auf das eigene Einkommen. Die Tierärztekammer ist an deiner Seite – der Ausschuss für Digitalisierung wird im Rahmen des Forums „Tierisch“ digital in die Zukunft vielfältige Vorträge in einer Serie anbieten.
Bei unserer 11. Veranstaltung geht es um die bevorstehenden Änderungen im TAMG und die Bedeutung sowohl für die Kleintierpraxis als auch mögliche Ergänzungen für die Nutztierpraxis.
(Achtung – Verlegung wegen verzögerter Bekanntgabe von gesetzlichen Veränderungen)
Wie hier digitale Möglichkeiten helfen können und wie auch die kontrollierende Behörde die Thematik sieht, sind nur ein Teil der Themen. All diese und noch viele weitere Fragen werden wir im Rahmen der Veranstaltung beleuchten und freuen uns auf eine lebhafte Diskussion.
Referenten: Informationen folgen.
Moderation:
Dr. Anna-Katharina Marten, TP Dr. Marten in Wenningsen Dr. Christian Wunderlich, MSD Tiergesundheit
Sei dabei und melde dich jetzt an.
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