Kreisstellenversammlung der Kreisstelle Wesermarsch der Tierärztekammer Niedersachsen
Mittwoch, 11.10.2023, 19:30
Wiechmanns Weserhotel, Mitteldeichstraße 51, 26919 Brake
1. Begrüßung, Regularien
2. Vortrag: TÄ Karin Detmers: „Antibiotika-Meldung, Was?, Wie?, Wo?
• Rechtliche Grundlage
• Produktionsarten HI-Tier
• Meldepflichten TA, Tierhalter
• Produktionsarten QS
• Meldewege
• Notwendige Information auf AUA Belegen
• Praxisbeispiele mit unterschiedlicher Praxissoftware
• vetinf
• EasyVet
• Vetera
• Notwendige Angaben durch den Tierhalter
• Nullmeldung
• Bestandsmeldung
Fragen und Diskussion (Fragen können auch bereits bei der Anmeldung eingereicht werden unter hdsb@ewetel.net)
3. Verschiedenes
ATF-Anerkennung: 1 Stunde
Um Anmeldung bis zum 2.10.2023 wird gebeten unter kreisstellewesermarsch@ewe.net.
Dr. Hans Dieter Schürmann
Die Folgen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen im Juli 2022 beschäftigen Tierhalter, Tierärzte und Behörden bis heute, und die Einhaltung wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen genießt oberste Priorität, um Tierleid und wirtschaftliche Folgeschäden durch neue ASP-Einträge zu verhindern.
Nach dem neuen Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (Animal Health Law, AHL) stehen Schweinehalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen fallen in den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft insbesondere Beratungen des Tierhalters zur Umsetzung der betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen.
Zwar ist das AHL bereits seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden, doch die Praxis zeigt, dass es noch Mängel bei der Umsetzung gibt. Vor diesem Hintergrund wurde in Niedersachsen das Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt entwickelt. Darin werden die Anforderungen an die Biosicherheit formuliert und Arbeitshilfen für die Umsetzung dieser Anforderungen zur Verfügung gestellt.
Die Tierseuchenkasse wird im Seuchenfall Entschädigungsleistungen von der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften abhängig machen und insbesondere die Durchführung und Dokumentation wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen bewerten.
Um das Biosicherheitskonzept und dessen Umsetzung in den Betrieben zu verankern, wird die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Beratung durch qualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte mit einer finanziellen Beihilfe fördern
Die tierärztliche Qualifikation wird durch eine eintägige Fortbildungsveranstaltung erworben, die der Landesverband praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte Niedersachsen und Bremen e. V. (lpt), in Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer Niedersachsen (TÄK), der Nieders. Tierseuchenkasse (TSK), dem Landvolk Niedersachsen (LV), dem Schweinegesundheitsdienst (SGD) und dem LAVES veranstaltet.
Veranstaltungsorte:
- 07.11.2023: Hotel Landhaus Pollmeyer, Thüler Str. 44, 26169 Friesoythe
- 16.11.2023: See+Sporthotel Ankum, Tütinger Straße 28, 49577 Ankum
- 21.11.2023: Haags Hotel GmbH & Co. KG Niedersachsenhof, Lindhooper Str. 97, 27283 Verden (Aller)
- 14.12.2023: Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule, Burgstraße 14, 30159 Hannover
Teilnehmerzahl: begrenzt auf maximal 50 Personen pro Veranstaltung
Zeit: 9 bis 15 Uhr
Anmeldung und Kosten: Ihre verbindliche Anmeldung richten Sie bitte bis zum 16.10.2023 an info@ndstsk.de. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung und die Aufforderung, eine Fortbildungspauschale in Höhe von 79 € zu entrichten.
ATF-Nachweis: Die ATF-Anerkennung für 5 Stunden ist beantragt. Gleichzeitig dient die Veranstaltung der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach Schweinehaltungshygiene-Verordnung.
Programm
Alternatives Betreuungsmodell / Unternehmermodell
Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten
Seit 1. September 1997 muss jeder Betreiber einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitern für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung seiner Praxis sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der BGW. Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: Arbeitsschutz-Gesetz). Dazu kann der Unternehmer entsprechende Fachkräfte (Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt) bestellen – die sogenannte Regelbetreuung. Bei weniger als 10 vollbeschäftigten Mitarbeitern ist auch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes zur Durchführung einer sogenannten grund- und anlassbezogenen Betreuung möglich.
Alternative
Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (bis 50 Mitarbeiter) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis umsetzen, die sogenannte Alternative Betreuung (auch Unternehmermodell genannt). Eine solche Schulung bieten wir Ihnen als Kammer mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über 5 Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes. Dieses Wissen muss alle 5 Jahre aktualisiert werden. Ähnlich wie bei den Röntgenkursen besuchen Sie eine Auffrischung und Aktualisierung mit derselben Stundenzahl. Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung.
Vorteile für die Teilnehmer
- Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW
- Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes kümmern
- Kostengünstige Lösung
- Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder den Betriebsarzt
- Nur ein Teilhaber von Praxen mit mehreren Kolleginnen / -en muss teilnehmen
Die nächste Schulung für Auffrischer und Erstteilnehmer findet am Samstag, den 18. November 2023 im Congress Centrum Hannover von 10-15 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,- €.
Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis zum 1. November 2023 kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 70,- € erhoben. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.
Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen
18.11.2023, 10.00-15.00 Uhr
Ort: Hannover Congress Centrum (HCC), Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover
Teilnahmegebühr: 140,00 €
Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)
Verbindliche Anmeldung bis 1. November 2023 per Anmeldeformular bei Herrn Hoppmann, Tierärztekammer Niedersachsen, Anschrift: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover oder unterschrieben per E-Mail an hoppmann@tknds.de.
Teilnehmerbegrenzung: 25 Personen
ATF-Anerkennung: 5 Stunden
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