Calendar

Aug
24
Sa
Arbeitsschutz in der Tierarztpraxis: Alternatives Betreuungsmodell / Unternehmermodell (Auffrischer)
Aug 24 um 10:00 – 16:00

Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten

Seit 1. September 1997 muss jeder Betreibende einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitenden für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Praxis/Klinik sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der Berufsgenossenschaft (BGW). Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: ArbSiG & ArbSchG).

Alternative

Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (mit bis zu 50 Mitarbeitenden) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis/Klinik umsetzen, die sogenannte „Alternative Betreuung“ (auch Unternehmermodell genannt). Seit Jahren bieten wir Ihnen als Tierärztekammer Niedersachsen solche Schulung nach den Vorgaben der BGW mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über fünf Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes (Erstschulung). Dieses Wissen muss alle fünf Jahre aktualisiert und vertieft werden (Folgeschulung). Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung. Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (Arb24MedVV) sind zusätzlich umzusetzen.

Vorteile für die Teilnehmer

  • Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW durch Meldung der Teilnahme bei der BGW
  • Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes/-ärztin kümmern
  • Kostengünstige Lösung
  • Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis/Klinik bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt/-ärztin
  • Nur ein/e Teilhaber/in von Praxen/Kliniken mit mehreren Kolleginnen/en muss teilnehmen

Schulungstermine 2024:

Bitte beachten Sie, dass die BGW strikt nach Teilnehmenden an der Erst- und der Folgeschulung unterscheidet. Daher ist leider keine „gemischte“ Teilnahme möglich. Bitte achten Sie auf die passende Kursform bei Ihrer Anmeldung!

Erstschulung (Einführung für erstmalig Teilnehmende verpflichtend, Anmeldung nicht zugelassen für Wiederholer):

  • 21.09.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Folgeschulungen (Anmeldung nur zugelassen für Tierärztinnen und Tierärzte, die bereits an einer Schulung in der Vergangenheit teilgenommen haben):

  • 24.08.2024, 10 – 16 Uhr, Haags Hotel GmbH & Co KG Niedersachsenhof, 27283 Verden (Aller)
  • 26.10.2024, 10 – 16 Uhr, Hotel & Gesellschaftshaus Ripken, 262029 Hatten/Streekermoor
  • 23.11.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen

Teilnahmegebühr: pro Schulung 150,00 €

Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)

Verbindliche Anmeldung bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung per Anmeldeformular bei der Tierärztekammer Niedersachsen, unterschrieben per E-Mail an mail@tknds.de
oder per Post an: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover.

Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100,- € erhoben. Die Teilnehmendenzahl liegt bei 10 bis 15 Personen pro Veranstaltungstermin. Sollte die Mindestpersonenzahl nicht erreicht werden, behält sich die Tierärztekammer Niedersachsen vor, die Veranstaltung bis zu vier Wochen vor dem Termin abzusagen. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

ATF-Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten mit 5 Stunden

Aug
29
Do
Qualifizierungs-Veranstaltung zum Niedersächsischen Biosicherheitskonzept in Geflügelbeständen am 29.8.24
Aug 29 um 08:00 – 16:00

Wehnen: 29.08.2024, 9:00 – 15:00 Uhr,
Vechta: 19.09.2024, 9:00 – 15:00 Uhr,

Nach dem neuen Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union stehen Tierhaltende, Tierärztinnen und Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen fallen in den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft insbesondere Beratungen der Tierhaltenden zur Umsetzung der betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen.

Zwar ist das EU-Tiergesundheitsrecht bereits seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden, doch die Praxis zeigt, dass es noch Mängel bei der Umsetzung gibt. Vor diesem Hintergrund wurde in Niedersachsen das Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe entwickelt. Darin werden die Anforderungen an die Biosicherheit formuliert und Arbeitshilfen für die Umsetzung dieser Anforderungen zur Verfügung gestellt.

Die Tierseuchenkasse wird im Seuchenfall Entschädigungsleistungen von der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften abhängig machen und insbesondere die Durchführung und Dokumentation wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen bewerten.

Um das Biosicherheitskonzept und dessen Umsetzung in den Betrieben zu verankern, wird die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Beratung durch qualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte mit einer finanziellen Beihilfe fördern.

Die tierärztliche Qualifikation wird durch eine eintägige Fortbildungsveranstaltung erworben, die das Netzwerk Fokus Tierwohl und der Bundesverband praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und dem Landvolk Niedersachsen veranstaltet.

Veranstaltungshinweise:

• 29.08.2024: Versuchsstation Wehnen (Lehrsaal 1-2), Hermann-Ehlers-Str. 15, 26160 Bad-Zwischenahn-Wehnen

• 19.09.2024: Universität Vechta (R 005), Driverstr. 22, 49364 Vechta

Teilnehmerzahl: begrenzt auf maximal 40 Personen pro Veranstaltung

Diese Veranstaltung richtet sich an Tierärztinnen und -tierärzte

Die Kosten für das Mittagessen müssen in der Mensa in Vechta vor Ort von den Teilnehmenden entrichtet werden.

ATF-Nachweis: Die ATF-Anerkennung wird beantragt. Gleichzeitig dient die Veranstaltung der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach Geflügelhaltungshygiene-Verordnung.

Dieses Seminar ist für Sie kostenfrei. Ermöglicht wird dies durch eine Förderung des BMEL im Rahmen des Projektes Netzwerk Fokus Tierwohl.

Programm
29.08.2024 und 19.09.2024 09:00 – 15:00 Uhr
9.00 – 9.15 Uhr

1. Begrüßung, Einleitung
Netzwerk Fokus Tierwohl und bpt (Dr. Thorsten Arnold)
9.15 – 9.35 Uhr

2. Geflügelpestausbrüche 2016 bis 2023 und finanzielle Folgen (Dr. Ursula Gerdes)
9.35 – 10.00 Uhr

3. Rechtliche Grundlagen zur Biosicherheit (Dr. Ursula Gerdes)
10.00 – 10.25 Uhr

4. Niedersächsisches „Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe“ nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt (Dr. Wiebke Scheer)
10.25 – 10.45 Uhr Kaffeepause
10.45 – 11.00 Uhr

5. Beratungen, Beihilfen und Entschädigungen (Dr. Ursula Gerdes)
11.00 – 12.00 Uhr
6. Praktische Beispiele zur Biosicherheit in
a) Masthähnchenbeständen (Dr. Dieter Schulze)
b) Legehennenbeständen (Dr. Thorsten Arnold)

12.00-13.00 Uhr Mittagessen

13.00 – 14.00 Uhr
6. Praktische Beispiele zur Biosicherheit in
a) Mastputenbeständen (Dr. Ronald Günther)
b) Mastentenbeständen (Dr. Heinrich Windhaus)

14.00 – 14.15 Uhr Kaffeepause

14.15 – 14.45 Uhr
6. Praktische Beispiele zur Biosicherheit in
a) Mastgänsebeständen (Dr. Thorsten Fiegenbaum)
14.45 – 15.00 Uhr

7. Resümee
Netzwerk Fokus Tierwohl und bpt (Dr. Thorsten Arnold)

Organisation: Alisha Trilling, Tierwohlmultiplikatorin
Mail: Alisha.Trilling@lwk-niedersachsen.de

Sep
4
Mi
Veranstaltungsreihe „Tierschutz im Stall – Ein Herz für‘s Rind!“
Sep 4 um 19:30 – 21:30

Nächste Veranstaltung am 04. September 2024 online ab 19.30 Uhr unter dem Thema „Ein Herz für‘s Rind!“

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

warum werden „Tierschutz-Skandale“ in der Nutztierhaltung eigentlich von Tierschutzorganisationen öffentlich gemacht? Warum melden Tierärztinnen und Tierärzte solche Zustände nicht viel früher?
Diese Fragen waren der Ausgangspunkt für die Fortbildungsreihe Tierschutz im Stall als gemeinsame Initiative der Tierärztekammer Niedersachsen, des Landesverbandes der praktizierenden Tierärzte Niedersachsen/Bremen (lpt) und des Landesverbandes Niedersachsen der beamteten und angestellten Tierärzte (VbT).

Die Veranstaltungen zum Tierschutz im Stall wurden in 2022 und 2023 über die akademie.vet organisiert und fanden bei den Kolleginnen und Kollegen aus Praxis wie aus Veterinärämtern eine gute Resonanz.
Nach diesen Auftaktveranstaltungen mit breitem Themenspektrum sollen zukünftige Fortbildungsveranstaltungen in dieser Reihe tierartspezifisch ausgerichtet sein, um so der Spezialisierung in der Nutztierpraxis besser gerecht zu werden.
Bei der kommenden Fortbildung 2024 soll es unter dem Titel „Ein Herz für‘s Rind!“ um den Tierschutz in Rinderhaltungen gehen.

Wir möchten hierbei Folgendes ermöglichen und thematisieren:
• Austausch zu den Herausforderungen bei Tierschutz-Problemen
• Wie kann ich „gut“ kommunizieren?
• Wo fehlt es ggfls. an Unterstützung und Hilfestellung?
• Kann das Rind (noch) zum Schlachthof?
• Beispiele für die erfolgreiche Abstellung von Missständen und Verbesserungen des Tierwohls

In Vorbereitung auf die Veranstaltung wurde mit freundlicher Unterstützung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover eine anonyme Online-Umfrage zum Thema Tierschutz im Rinderstall unter Rinderpraktiker*innen durchgeführt (Laufzeit 15.03.2024 bis 05.05.2024). Die Umfrage fand mit 87 Teilnehmer*innen aus 8 verschiedenen Bundesländern einen regen Zulauf.

Aufgrund dieser guten Rücklaufquote, hat sich das Organisationskomitee dazu entschieden, die Ergebnisse nicht nur, wie ursprünglich geplant, für die thematische Ausgestaltung der Veranstaltung zu nutzen, sondern auch im Rahmen der Veranstaltung zu präsentieren.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie bei der Veranstaltung begrüßen könnten und freuen uns auf regen Austausch und Diskussionen.

Ihr/e
Tierärztekammer Niedersachsen
Landesverband der praktizierenden Tierärzte Niedersachsen/Bremen (lpt) &
Landesverband Niedersachsen der beamteten und angestellten Tierärzte (VbT)

P.S. Die Veranstaltung wird kostenlos sein und ATF-Stunden werden beantragt.

Anmeldung: Tierschutz im Stall, 4. September 2024

Sep
19
Do
Qualifizierungs-Veranstaltungen zum Niedersächsischen Biosicherheitskonzept in Geflügelbeständen am 29.8.24 und 19.9.24
Sep 19 um 09:00 – 15:00

Wehnen: 29.08.2024, 9:00 – 15:00 Uhr,
Vechta: 19.09.2024, 9:00 – 15:00 Uhr,

Nach dem neuen Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union stehen Tierhaltende, Tierärztinnen und Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen fallen in den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft insbesondere Beratungen der Tierhaltenden zur Umsetzung der betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen.

Zwar ist das EU-Tiergesundheitsrecht bereits seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden, doch die Praxis zeigt, dass es noch Mängel bei der Umsetzung gibt. Vor diesem Hintergrund wurde in Niedersachsen das Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe entwickelt. Darin werden die Anforderungen an die Biosicherheit formuliert und Arbeitshilfen für die Umsetzung dieser Anforderungen zur Verfügung gestellt.

Die Tierseuchenkasse wird im Seuchenfall Entschädigungsleistungen von der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften abhängig machen und insbesondere die Durchführung und Dokumentation wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen bewerten.

Um das Biosicherheitskonzept und dessen Umsetzung in den Betrieben zu verankern, wird die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Beratung durch qualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte mit einer finanziellen Beihilfe fördern.

Die tierärztliche Qualifikation wird durch eine eintägige Fortbildungsveranstaltung erworben, die das Netzwerk Fokus Tierwohl und der Bundesverband praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und dem Landvolk Niedersachsen veranstaltet.

Veranstaltungshinweise:

• 29.08.2024: Versuchsstation Wehnen (Lehrsaal 1-2), Hermann-Ehlers-Str. 15, 26160 Bad-Zwischenahn-Wehnen

• 19.09.2024: Universität Vechta (R 005), Driverstr. 22, 49364 Vechta

Teilnehmerzahl: begrenzt auf maximal 40 Personen pro Veranstaltung

Diese Veranstaltung richtet sich an Tierärztinnen und -tierärzte

Die Kosten für das Mittagessen müssen in der Mensa in Vechta vor Ort von den Teilnehmenden entrichtet werden.

ATF-Nachweis: Die ATF-Anerkennung wird beantragt. Gleichzeitig dient die Veranstaltung der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach Geflügelhaltungshygiene-Verordnung.

Dieses Seminar ist für Sie kostenfrei. Ermöglicht wird dies durch eine Förderung des BMEL im Rahmen des Projektes Netzwerk Fokus Tierwohl.

Programm
29.08.2024 und 19.09.2024 09:00 – 15:00 Uhr
9.00 – 9.15 Uhr

1. Begrüßung, Einleitung
Netzwerk Fokus Tierwohl und bpt (Dr. Thorsten Arnold)
9.15 – 9.35 Uhr

2. Geflügelpestausbrüche 2016 bis 2023 und finanzielle Folgen (Dr. Ursula Gerdes)
9.35 – 10.00 Uhr

3. Rechtliche Grundlagen zur Biosicherheit (Dr. Ursula Gerdes)
10.00 – 10.25 Uhr

4. Niedersächsisches „Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe“ nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt (Dr. Wiebke Scheer)
10.25 – 10.45 Uhr Kaffeepause
10.45 – 11.00 Uhr

5. Beratungen, Beihilfen und Entschädigungen (Dr. Ursula Gerdes)
11.00 – 12.00 Uhr
6. Praktische Beispiele zur Biosicherheit in
a) Masthähnchenbeständen (Dr. Dieter Schulze)
b) Legehennenbeständen (Dr. Thorsten Arnold)

12.00-13.00 Uhr Mittagessen

13.00 – 14.00 Uhr
6. Praktische Beispiele zur Biosicherheit in
a) Mastputenbeständen (Dr. Ronald Günther)
b) Mastentenbeständen (Dr. Heinrich Windhaus)

14.00 – 14.15 Uhr Kaffeepause

14.15 – 14.45 Uhr
6. Praktische Beispiele zur Biosicherheit in
a) Mastgänsebeständen (Dr. Thorsten Fiegenbaum)
14.45 – 15.00 Uhr

7. Resümee
Netzwerk Fokus Tierwohl und bpt (Dr. Thorsten Arnold)

Organisation: Alisha Trilling, Tierwohlmultiplikatorin
Mail: Alisha.Trilling@lwk-niedersachsen.de

Sep
21
Sa
Arbeitsschutz in der Tierarztpraxis: Alternatives Betreuungsmodell / Unternehmermodell (Erstteilnehmer)
Sep 21 um 10:00 – 16:00

Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten

Seit 1. September 1997 muss jeder Betreibende einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitenden für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Praxis/Klinik sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der Berufsgenossenschaft (BGW). Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: ArbSiG & ArbSchG).

Alternative

Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (mit bis zu 50 Mitarbeitenden) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis/Klinik umsetzen, die sogenannte „Alternative Betreuung“ (auch Unternehmermodell genannt). Seit Jahren bieten wir Ihnen als Tierärztekammer Niedersachsen solche Schulung nach den Vorgaben der BGW mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über fünf Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes (Erstschulung). Dieses Wissen muss alle fünf Jahre aktualisiert und vertieft werden (Folgeschulung). Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung. Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (Arb24MedVV) sind zusätzlich umzusetzen.

Vorteile für die Teilnehmer

  • Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW durch Meldung der Teilnahme bei der BGW
  • Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes/-ärztin kümmern
  • Kostengünstige Lösung
  • Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis/Klinik bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt/-ärztin
  • Nur ein/e Teilhaber/in von Praxen/Kliniken mit mehreren Kolleginnen/en muss teilnehmen

Schulungstermine 2024:

Bitte beachten Sie, dass die BGW strikt nach Teilnehmenden an der Erst- und der Folgeschulung unterscheidet. Daher ist leider keine „gemischte“ Teilnahme möglich. Bitte achten Sie auf die passende Kursform bei Ihrer Anmeldung!

Erstschulung (Einführung für erstmalig Teilnehmende verpflichtend, Anmeldung nicht zugelassen für Wiederholer):

  • 21.09.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Folgeschulungen (Anmeldung nur zugelassen für Tierärztinnen und Tierärzte, die bereits an einer Schulung in der Vergangenheit teilgenommen haben):

  • 24.08.2024, 10 – 16 Uhr, Haags Hotel GmbH & Co KG Niedersachsenhof, 27283 Verden (Aller)
  • 26.10.2024, 10 – 16 Uhr, Hotel & Gesellschaftshaus Ripken, 262029 Hatten/Streekermoor
  • 23.11.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen

Teilnahmegebühr: pro Schulung 150,00 €

Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)

Verbindliche Anmeldung bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung per Anmeldeformular bei der Tierärztekammer Niedersachsen, unterschrieben per E-Mail an mail@tknds.de
oder per Post an: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover.

Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100,- € erhoben. Die Teilnehmendenzahl liegt bei 10 bis 15 Personen pro Veranstaltungstermin. Sollte die Mindestpersonenzahl nicht erreicht werden, behält sich die Tierärztekammer Niedersachsen vor, die Veranstaltung bis zu vier Wochen vor dem Termin abzusagen. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

ATF-Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten mit 5 Stunden

Okt
24
Do
Save-the-Date: Qualifizierungs-Veranstaltung zum Niedersächsischen Biosicherheitskonzept in Schweinebeständen geplant
Okt 24 um 08:00 – 17:00

Dauer: ca. 6 Stunden, weitere Informationen zu Ablauf und Anmeldung folgen in Kürze!

Okt
26
Sa
Arbeitsschutz in der Tierarztpraxis: Alternatives Betreuungsmodell / Unternehmermodell (Auffrischer)
Okt 26 um 10:00 – 16:00

Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten

Seit 1. September 1997 muss jeder Betreibende einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitenden für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Praxis/Klinik sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der Berufsgenossenschaft (BGW). Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: ArbSiG & ArbSchG).

Alternative

Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (mit bis zu 50 Mitarbeitenden) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis/Klinik umsetzen, die sogenannte „Alternative Betreuung“ (auch Unternehmermodell genannt). Seit Jahren bieten wir Ihnen als Tierärztekammer Niedersachsen solche Schulung nach den Vorgaben der BGW mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über fünf Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes (Erstschulung). Dieses Wissen muss alle fünf Jahre aktualisiert und vertieft werden (Folgeschulung). Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung. Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (Arb24MedVV) sind zusätzlich umzusetzen.

Vorteile für die Teilnehmer

  • Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW durch Meldung der Teilnahme bei der BGW
  • Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes/-ärztin kümmern
  • Kostengünstige Lösung
  • Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis/Klinik bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt/-ärztin
  • Nur ein/e Teilhaber/in von Praxen/Kliniken mit mehreren Kolleginnen/en muss teilnehmen

Schulungstermine 2024:

Bitte beachten Sie, dass die BGW strikt nach Teilnehmenden an der Erst- und der Folgeschulung unterscheidet. Daher ist leider keine „gemischte“ Teilnahme möglich. Bitte achten Sie auf die passende Kursform bei Ihrer Anmeldung!

Erstschulung (Einführung für erstmalig Teilnehmende verpflichtend, Anmeldung nicht zugelassen für Wiederholer):

  • 21.09.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Folgeschulungen (Anmeldung nur zugelassen für Tierärztinnen und Tierärzte, die bereits an einer Schulung in der Vergangenheit teilgenommen haben):

  • 24.08.2024, 10 – 16 Uhr, Haags Hotel GmbH & Co KG Niedersachsenhof, 27283 Verden (Aller)
  • 26.10.2024, 10 – 16 Uhr, Hotel & Gesellschaftshaus Ripken, 262029 Hatten/Streekermoor
  • 23.11.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen

Teilnahmegebühr: pro Schulung 150,00 €

Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)

Verbindliche Anmeldung bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung per Anmeldeformular bei der Tierärztekammer Niedersachsen, unterschrieben per E-Mail an mail@tknds.de
oder per Post an: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover.

Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100,- € erhoben. Die Teilnehmendenzahl liegt bei 10 bis 15 Personen pro Veranstaltungstermin. Sollte die Mindestpersonenzahl nicht erreicht werden, behält sich die Tierärztekammer Niedersachsen vor, die Veranstaltung bis zu vier Wochen vor dem Termin abzusagen. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

ATF-Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten mit 5 Stunden

Nov
23
Sa
Arbeitsschutz in der Tierarztpraxis: Alternatives Betreuungsmodell / Unternehmermodell (Auffrischer)
Nov 23 um 10:00 – 16:00

Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten

Seit 1. September 1997 muss jeder Betreibende einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitenden für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Praxis/Klinik sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der Berufsgenossenschaft (BGW). Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: ArbSiG & ArbSchG).

Alternative

Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (mit bis zu 50 Mitarbeitenden) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis/Klinik umsetzen, die sogenannte „Alternative Betreuung“ (auch Unternehmermodell genannt). Seit Jahren bieten wir Ihnen als Tierärztekammer Niedersachsen solche Schulung nach den Vorgaben der BGW mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über fünf Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes (Erstschulung). Dieses Wissen muss alle fünf Jahre aktualisiert und vertieft werden (Folgeschulung). Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung. Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (Arb24MedVV) sind zusätzlich umzusetzen.

Vorteile für die Teilnehmer

  • Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW durch Meldung der Teilnahme bei der BGW
  • Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes/-ärztin kümmern
  • Kostengünstige Lösung
  • Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis/Klinik bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt/-ärztin
  • Nur ein/e Teilhaber/in von Praxen/Kliniken mit mehreren Kolleginnen/en muss teilnehmen

Schulungstermine 2024:

Bitte beachten Sie, dass die BGW strikt nach Teilnehmenden an der Erst- und der Folgeschulung unterscheidet. Daher ist leider keine „gemischte“ Teilnahme möglich. Bitte achten Sie auf die passende Kursform bei Ihrer Anmeldung!

Erstschulung (Einführung für erstmalig Teilnehmende verpflichtend, Anmeldung nicht zugelassen für Wiederholer):

  • 21.09.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Folgeschulungen (Anmeldung nur zugelassen für Tierärztinnen und Tierärzte, die bereits an einer Schulung in der Vergangenheit teilgenommen haben):

  • 24.08.2024, 10 – 16 Uhr, Haags Hotel GmbH & Co KG Niedersachsenhof, 27283 Verden (Aller)
  • 26.10.2024, 10 – 16 Uhr, Hotel & Gesellschaftshaus Ripken, 262029 Hatten/Streekermoor
  • 23.11.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen

Teilnahmegebühr: pro Schulung 150,00 €

Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)

Verbindliche Anmeldung bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung per Anmeldeformular bei der Tierärztekammer Niedersachsen, unterschrieben per E-Mail an mail@tknds.de
oder per Post an: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover.

Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100,- € erhoben. Die Teilnehmendenzahl liegt bei 10 bis 15 Personen pro Veranstaltungstermin. Sollte die Mindestpersonenzahl nicht erreicht werden, behält sich die Tierärztekammer Niedersachsen vor, die Veranstaltung bis zu vier Wochen vor dem Termin abzusagen. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

ATF-Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten mit 5 Stunden