Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten

Seit 1. September 1997 muss jeder Betreiber einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitern für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung seiner Praxis sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der BGW.

Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: Arbeitsschutz-Gesetz).

Dazu kann der Unternehmer entsprechende Fachkräfte (Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt) bestellen – die sogenannte Regelbetreuung.

Bei weniger als 10 vollbeschäftigten Mitarbeitern ist auch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes zur Durchführung einer sogenannten grund- und anlassbezogenen Betreuung möglich.

Alternative

Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (bis 50 Mitarbeiter) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis umsetzen, die sogenannte Alternative Betreuung (auch Unternehmermodell genannt). Eine solche Schulung bieten wir Ihnen als Kammer mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über 5 Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes. Dieses Wissen muss alle 5 Jahre aktualisiert werden. Ähnlich wie bei den Röntgenkursen besuchen Sie eine Auffrischung und Aktualisierung mit derselben Stundenzahl. Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung.

Vorteile für die Teilnehmer

  • Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW
  • Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes kümmern
  • Kostengünstige Lösung
  • Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder den Betriebsarzt
  • Nur ein Teilhaber von Praxen mit mehreren Kolleginnen / -en muss teilnehmen

Die nächste Schulung für Auffrischer und Erstteilnehmer findet unter Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen am Samstag, den 8. Mai 2021 im Congress Centrum Hannover von 10-15 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 120,- €.

Verbindliche Anmeldung bis 24. April 2020 schriftlich per Anmeldeformular (www.tknds.de/tieraerzte/formulare/) zu Fortbildungsveranstaltungen der Tierärztekammer Nds.) bei Herrn Hoppmann, Tierärztekammer Niedersachsen, Anschrift: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover; Telefon: (0 511) 655 118 32, Fax (05 11) 655 118 28; hoppmann@nulltknds.de.

Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis zum 24. April 2021 kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 65,- € erhoben. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen

08.05.2020, 10.00-15.00 Uhr

Ort: Hannover Congress Centrum (HCC), Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover

Teilnahmegebühr: 120,00 €

Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)

Anmeldung und Informationen: Herr Hoppmann, hoppmann@nulltknds.de, Tel.: 0511-655 118 32, Fax: 0511-655 118 28

Teilnehmerbegrenzung: 14 Personen mit Sicherheitsabständen

ATF-Anerkennung: 5 Stunden