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Wehnen: 29.08.2024, 9:00 – 15:00 Uhr,
Vechta: 19.09.2024, 9:00 – 15:00 Uhr,

Nach dem neuen Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union stehen Tierhaltende, Tierärztinnen und Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen fallen in den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft insbesondere Beratungen der Tierhaltenden zur Umsetzung der betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen.

Zwar ist das EU-Tiergesundheitsrecht bereits seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden, doch die Praxis zeigt, dass es noch Mängel bei der Umsetzung gibt. Vor diesem Hintergrund wurde in Niedersachsen das Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe entwickelt. Darin werden die Anforderungen an die Biosicherheit formuliert und Arbeitshilfen für die Umsetzung dieser Anforderungen zur Verfügung gestellt.

Die Tierseuchenkasse wird im Seuchenfall Entschädigungsleistungen von der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften abhängig machen und insbesondere die Durchführung und Dokumentation wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen bewerten.

Um das Biosicherheitskonzept und dessen Umsetzung in den Betrieben zu verankern, wird die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Beratung durch qualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte mit einer finanziellen Beihilfe fördern.

Die tierärztliche Qualifikation wird durch eine eintägige Fortbildungsveranstaltung erworben, die das Netzwerk Fokus Tierwohl und der bpt-Landesverband praktizierender Tierärzte e.V. in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und dem Landvolk Niedersachsen in Kooperation mit der Tierärztekammer Niedersachsen veranstaltet.

Veranstaltungshinweise:

• 29.08.2024: Versuchsstation Wehnen (Lehrsaal 1-2), Hermann-Ehlers-Str. 15, 26160 Bad-Zwischenahn-Wehnen

• 19.09.2024: Universität Vechta (R 005), Driverstr. 22, 49364 Vechta

Teilnehmerzahl: begrenzt auf maximal 40 Personen pro Veranstaltung

Diese Veranstaltung richtet sich an Tierärztinnen und -tierärzte

Die Kosten für das Mittagessen müssen in der Mensa in Vechta vor Ort von den Teilnehmenden entrichtet werden.

ATF-Nachweis: Die ATF-Anerkennung wird beantragt. Gleichzeitig dient die Veranstaltung der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach Geflügelhaltungshygiene-Verordnung.

Dieses Seminar ist für Sie kostenfrei. Ermöglicht wird dies durch eine Förderung des BMEL im Rahmen des Projektes Netzwerk Fokus Tierwohl.

Programm
29.08.2024 und 19.09.2024 09:00 – 15:00 Uhr
9.00 – 9.15 Uhr

1. Begrüßung, Einleitung
Netzwerk Fokus Tierwohl und bpt (Dr. Thorsten Arnold)
9.15 – 9.35 Uhr

2. Geflügelpestausbrüche 2016 bis 2023 und finanzielle Folgen (Dr. Ursula Gerdes)
9.35 – 10.00 Uhr

3. Rechtliche Grundlagen zur Biosicherheit (Dr. Ursula Gerdes)
10.00 – 10.25 Uhr

4. Niedersächsisches „Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe“ nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt (Dr. Wiebke Scheer)
10.25 – 10.45 Uhr Kaffeepause
10.45 – 11.00 Uhr

5. Beratungen, Beihilfen und Entschädigungen (Dr. Ursula Gerdes)
11.00 – 12.00 Uhr
6. Praktische Beispiele zur Biosicherheit in
a) Masthähnchenbeständen (Dr. Dieter Schulze)
b) Legehennenbeständen (Dr. Thorsten Arnold)

12.00-13.00 Uhr Mittagessen

13.00 – 14.00 Uhr
6. Praktische Beispiele zur Biosicherheit in
a) Mastputenbeständen (Dr. Ronald Günther)
b) Mastentenbeständen (Dr. Heinrich Windhaus)

14.00 – 14.15 Uhr Kaffeepause

14.15 – 14.45 Uhr
6. Praktische Beispiele zur Biosicherheit in
a) Mastgänsebeständen (Dr. Thorsten Fiegenbaum)
14.45 – 15.00 Uhr

7. Resümee
Netzwerk Fokus Tierwohl und bpt (Dr. Thorsten Arnold)

Organisation: Alisha Trilling, Tierwohlmultiplikatorin
Mail: ed.neshcasredein-kwlobfsctd@gnillirT.ahsilA