Die aktuelle Entwicklung im Konflikt in der Ukraine hat eine Flüchtlingsbewegung zur Folge, die uns bewegt und auch Tierleid mit sich bringt.
Da wir viele Anfragen von KollegInnen erhalten, wie sie Geflüchtete im tiermedizinischen Bereich, zum Beispiel bei der Behandlung erkrankter Tiere oder der Kennzeichnung mittels Microchip und Ausstellung benötigter Heimtierausweise unterstützen können, möchten wir Ihnen einige Möglichkeiten aufzeigen.

  • Die Federation of Veterinarians of Europe (FVE) informiert mit einer ständig aktualisierten Liste >hier<, wie die europäische Tierärzteschaft Tieren, TierhalterInnen und dem öffentlichen Gesundheitswesen im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine geholfen werden kann.Weiterhin haben die FVE und die European Federation of Companion Animal Veterinary Associations (FECAVA) mit Unterstützung der Humane Society International (HSI) und ihrer Partner das Vets for Ukraine Pets-Programm gestartet. Dieses Programm wird es Tierärzt:innen aus 38 Ländern, einschließlich Deutschland, ermöglichen, die tierärztliche Behandlung von Tieren von Flüchtlingen aus der Ukraine erstattet zu bekommen. Auf diese Weise kann der tierärztliche Berufsstand diese Patienten kostenlos behandeln.
    Wie geht das? Behandeln Tierärzt:innen ein Tier eines Flüchtlings, können sie einen Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen. Die Vets for Ukraine Pets übernehmen die Behandlungskosten von bis zu fünf Hunden, Katzen, Pferden oder anderen Heimtieren bis zu 250 Euro pro Tier, z. B. Akutversorgung, chronische Erkrankungen und Medikamente. Weitere Informationen zur Funktionsweise finden Sie hier und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier. Um eine Erstattung zu erhalten, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Diesen Prozess starten Sie hier. Die Erstattung erfolgt durch HSI in ca. 4-8 Wochen.
    Das Passwort zum Ausfüllen des Antragsformulars für Tierärzte aus Deutschland ist über den geschützten Bereich der BTK-Homepage abrufbar.
  • Eine Unterstützung  durch eine kostenreduzierte oder kostenfreie Behandlung kann durch GOT-konforme Abrechnung der erbrachten Leistungen und anschließende Spende erfolgen:
    Sie sprechen eine Tierschutzorganisation vor Ort (oder auf Landes-/ Bundesebene) zur Finanzierung entsprechender Behandlungen an. Da die meisten Tierschutzorganisationen als gemeinnützig anerkannt sind, ist dies unproblematisch. Sie können dann wiederum an die Tierschutzorganisation die Einnahmen der entsprechenden Behandlungen spenden.
  • Eine weitere Möglichkeit, Geflüchtete zu unterstützen,  würde für Sie in der Praxis bestehen, zu deren Gunsten § 4 Abs. 1 Satz 1 GOT anzuwenden: Unterschreitungen der einfachen Gebührensätze sind im begründeten Einzelfall vor Erbringung der Leistung des Tierarztes in einem Schriftstück zu vereinbaren. Der Tierarzt hat dem Zahlungspflichtigen ein Doppel der von ihm und dem Zahlungspflichtigen unterschriebenen Vereinbarung auszuhändigen.
  • Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert >hier< über die erleichterten Bedingungen für die Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine.
    Es informiert weiterhin darüber, dass sonstige Maßnahmen wie beispielsweise Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung eines Heimtierausweises von den Vor-Ort zuständigen Veterinärämtern im Einzelfall geprüft und ggf. veranlasst werden.
  • Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover hat für Betroffene ebenfalls entsprechende Angebote eingerichtet. Wir möchten jedoch aus aktuellem Anlass darauf hinweisen, dass Termine bereits auf mehrere Monate ausgebucht sind.
    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte >hier<.
  • Nach Rücksprache mit dem Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes e. V. bietet dieser an, die eigenen Tierheime nach Kapazitäten anzufragen, wenn sich in unserem Kammerbereich ein Aufkommen zur Unterbringung von Heimtieren ergibt.

Danke für Ihr Engagement, bleiben Sie gesund!
Ihre Tierärztekammer Niedersachsen