Die Organe der Tierärzteversorgung Niedersachsen – Vorstand, Aufsichtsrat und Kammerversammlung – haben eine Satzungsänderung beschlossen. Danach haben Mitglieder der Tierärzteversorgung Niedersachsen die Möglichkeit, einen Antrag auf Altersteilrente zu stellen. Dies soll eine Flexibilisierung der Lebensplanung für unsere Mitglieder ermöglichen. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass

– Sie Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente haben und
– nicht bereits eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen.

Die Altersteilrente kann in Höhe von 30 Prozent, 50 Prozent oder 70 Prozent der Vollrente in Anspruch genommen werden. Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden. Es gibt keine Möglichkeit einer Verringerung oder Erhöhung der Teilrentenzahlung. Dementsprechend ist ein weiterer Antrag nur auf die Vollrente möglich.

Während des Bezugs der Altersteilrente müssen weiterhin Beiträge für den verbliebenen Erwerbsanteil nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung gezahlt werden. Bei Beantragung der Vollrente wird der nicht in Anspruch genommene Teil zu der Teilrente hinzugerechnet. Das bedeutet: Die während des Bezugs der Teilrente gezahlten Beiträge wirken sich rentensteigernd aus.

Bitte beachten Sie, dass
– der bei Rentenbeginn der Altersteilrente jeweils geltende Steuersatz auch für die spätere Vollrente festgeschrieben wird,
– während des Bezugs der Altersteilrente eine Berufsunfähigkeitsrente und Zuschüsse zu Rehabilitationsleistungen ausgeschlossen sind.

Bitte beachten Sie weiterhin eventuell notwendige Anpassungen in Versicherungsfragen und fragen Sie Ihren steuerlichen Berater.

Haben Sie noch Fragen zur Altersteilrente oder möchten Ihren individuellen Betrag der Altersteilrente berechnen lassen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierärzteversorgung Niedersachsen beraten Sie gern!

Dr. med. vet. Thomas Grammel
Vorsitzender des Vorstandes
Tierärzteversorgung Niedersachsen