Angebot für Tierarztpraxen oder Tierklinikbetreiber mit bis zu 50 Beschäftigten

Seit 1. September 1997 muss jeder Betreibende einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer) mit einem oder mehreren angestellten Mitarbeitenden für die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Praxis/Klinik sorgen. Das Prozedere regelt die DGUV V2 der Berufsgenossenschaft (BGW). Das Ziel ist im Wesentlichen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (rechtliche Grundlage: ArbSiG & ArbSchG).

Alternative

Inzwischen können Sie sich als niedergelassene(r) Tierärztin/Tierarzt für Ihre Praxis/Klinik (mit bis zu 50 Mitarbeitenden) schulen lassen und den Arbeitsschutz selbst für Ihre Praxis/Klinik umsetzen, die sogenannte „Alternative Betreuung“ (auch Unternehmermodell genannt). Seit Jahren bieten wir Ihnen als Tierärztekammer Niedersachsen solche Schulung nach den Vorgaben der BGW mit einem Kooperationspartner an. Sie besuchen eine Veranstaltung über fünf Stunden und informieren sich über die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes (Erstschulung). Dieses Wissen muss alle fünf Jahre aktualisiert und vertieft werden (Folgeschulung). Ergeben sich Fragen, können Sie diese über die Kammer an den Kooperationspartner weiterleiten und klären lassen. Eine Praxisbegehung kann bei Bedarf gegen ein Honorar angefordert werden. Auch ein Betriebsarzt steht für Fragen zur Verfügung. Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (Arb24MedVV) sind zusätzlich umzusetzen.

Vorteile für die Teilnehmer

  • Keine Betreuungsabfrage mehr durch die BGW durch Meldung der Teilnahme bei der BGW
  • Sie müssen sich nicht um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes/-ärztin kümmern
  • Kostengünstige Lösung
  • Keine Störung des Arbeitsablaufes der Praxis/Klinik bei der Vor-Ort-Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt/-ärztin
  • Nur ein/e Teilhaber/in von Praxen/Kliniken mit mehreren Kolleginnen/en muss teilnehmen

Schulungstermine 2024:

Bitte beachten Sie, dass die BGW strikt nach Teilnehmenden an der Erst- und der Folgeschulung unterscheidet. Daher ist leider keine „gemischte“ Teilnahme möglich. Bitte achten Sie auf die passende Kursform bei Ihrer Anmeldung!

Erstschulung (Einführung für erstmalig Teilnehmende verpflichtend, Anmeldung nicht zugelassen für Wiederholer):

  • 21.09.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Folgeschulungen (Anmeldung nur zugelassen für Tierärztinnen und Tierärzte, die bereits an einer Schulung in der Vergangenheit teilgenommen haben):

  • 24.08.2024, 10 – 16 Uhr, Haags Hotel GmbH & Co KG Niedersachsenhof, 27283 Verden (Aller)
  • 26.10.2024, 10 – 16 Uhr, Hotel & Gesellschaftshaus Ripken, 262029 Hatten/Streekermoor
  • AUSGEBUCHT! 23.11.2024, 10 – 16 Uhr, Best Western Parkhotel Kronsberg, 30539 Hannover

Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen

Teilnahmegebühr: pro Schulung 150,00 €

Bezahlung: Sepa-Lastschriftmandat (muss bei Anmeldung erteilt werden)

Verbindliche Anmeldung bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung per Anmeldeformular bei der Tierärztekammer Niedersachsen, unterschrieben per E-Mail an mail@tknds.de
oder per Post an: Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover.

Eine kostenfreie Stornierung der Kursteilnahme ist schriftlich bis jeweils vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Nach dem genannten Datum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100,- € erhoben. Die Teilnehmendenzahl liegt bei 10 bis 15 Personen pro Veranstaltungstermin. Sollte die Mindestpersonenzahl nicht erreicht werden, behält sich die Tierärztekammer Niedersachsen vor, die Veranstaltung abzusagen. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

ATF-Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten mit 5 Stunden