Nachdem sich die Versorgung mit Blauzungenimpfstoff entspannt hat, zeigt sich nun, wie groß die Impfbereitschaft in der Rinderhaltung tatsächlich ist.

Nach Auskunft des LAVES sind bisher lediglich 3,5 % der Rinder in Niedersachsen gegen BTV8 geimpft (86.000 von 2,5 Mio. Rindern). Auch wenn in der Gesamtzahl der Rinder die Masttiere enthalten sind, ist dies eine deutlich zu geringe Quote, um das Vordringen der Seuche zu verhindern. Eine Tilgung der Infektion wie vor 12 Jahren ist ohne die Pflichtimpfung kaum zu erhoffen. Es gibt jedoch gute Gründe auf betrieblicher Ebene, die für die gründliche Impfung der Tiere sprechen:

  • Das FLI und die ständige Impfkommission Wiederkäuer rät seit Monaten zur vorbeugenden Bestandsimpfung gegen BT
  • Das Vordringen der Seuche ist mit der Gnitzen-Flugsaison (Mai und September) zu erwarten, auch wenn die Neuinfektionsraten derzeit zur Ruhe gekommen zu sein scheinen.
  • Aborte, Missgeburten und festliegende Kühe sind klinisch zu befürchten, auch wenn bisherige Schilderungen auf eine geringe Pathogenität des Virus hinweisen.
  • Die Vermarktung von Zuchttieren ist deutlich erschwert, sobald sich die Restriktionszonen auch auf Niedersachsen ausweiten und die Tiere nicht geimpft sind.
  • Ebenso wird die Vermarktung von Bullenkälbern erschwert, sofern die Muttertiere nicht vor Belegung geimpft sind.

Die seit dem 18. Mai 2019 geltenden Regelungen zur Verbringung und zur Impfung sind auf der Seite des LAVES stets aktualisiert und gut dargestellt: tierseucheninfo.niedersachsen.de

Das Landvolk Niedersachsen und die Masterrind haben in gesonderten Anschreiben an die Betriebe dringend zur Impfung geraten. Nach der erfolgreichen Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in den Jahren 2006 -2009 ist die Impfung aus tierärztlicher Sicht zur Vermeidung von Tiergesundheitsrisiken, aber auch zur Vermeidung von Vermarktungsproblemen der Verkaufstiere, dringend zu empfehlen.

Dr. Matthias Link
Ausschuss für Tierseuchen, Bestandsbetreuung
und Reproduktionsmedizin