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(BTK/Berlin) – Wer zahlt für verletzte Fundtiere? Diese Frage sorgt bundesweit seit Jahren für Diskussionen. Die Bundestierärztekammer (BTK) begrüßt ausdrücklich ein von der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher in ihrer Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz an die kommunalen Spitzenverbände versandtes Schreiben, mit dem der Begriff der sogenannten „Fundtiere“ rechtlich klargestellt wird. Dieses Schreiben trägt maßgeblich dazu bei, bestehende Unsicherheiten in der Praxis zu beseitigen, eine einheitliche Anwendung des geltenden Rechts sicherzustellen und den praktischen Tierschutz zu stärken.

> Pressemitteilung der BTK „Fundtiere: Klarheit statt Grauzone“