Am Mittwoch, 7. Juli 2021, 13:00 Uhr (vorläufig), findet die 11. Sitzung (17. Wahlp.) der Kammerversammlung, statt.

Ort:   Der Tagungsort steht derzeit noch nicht fest

Vorläufige Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Feststellungen gemäß §§ 2 und 3 der Geschäftsordnung und § 6 Abs. 3 der Satzung der Tierärztekammer

3. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung der Kammerversammlung (17. Wahlp.) am 10. November 2020

4. Angelegenheiten des Versorgungswerkes
• Sitzungsgeld Aufsichtsratssitzung am 20.01.2021

5. Entgegennahme des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Tierärztekammer Niedersachsen sowie Entlastung des Vorstandes und des Schatzmeisters
• Vorstellung und Beschluss
• Erhöhung des Tagessatzes für Sitzungen/Konferenzen
• Festlegung von Tagessatzpauschalen für Telefon-/Vor Ort-/Videokonferenzen
• Erhöhung der Entschädigung des ehrenamtlichen Rechnungsprüfers

6. Änderung der Berufsordnung
• Aufnahme einer Regelung zur Telemedizin

7. Berichterstattungen
• Ausschüsse
• Bericht des Präsidenten
• 4. Katzenkastrationsaktion 2020

8. Berufsgerichtliche Angelegenheiten

9. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung können von Kammermitgliedern bis zum 15. Juni 2021 bei der Geschäftsstelle der Kammer gestellt werden. Kammermitglieder können an der Versammlung als Zuhörer teilnehmen.

Fragestunde

Die Tierärztekammer führt zu Beginn der o.a. Sitzung der Kammerversammlung bei Bedarf eine Fragestunde für Mitglieder der Tierärztekammer durch. Die Fragen sind bis zum 15. Juni 2021 die Geschäftsstelle der Tierärztekammer zu richten und persönlich in der Fragestunde vorzutragen. Die Anfragen sollen kurz gefasst sein. Die Fragezeit pro Fragensteller ist auf zehn Minuten beschränkt. Die Fragen werden in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet. Kann die Frage nicht mündlich vorgetragen werden, erfolgt eine schriftliche Beantwortung von Seiten der Kammer im Anschluss an die Kammerversammlung. Die Fragestunde wird pünktlich eine Stunde nach ihrem Beginn beendet. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht behandelt worden sind, werden schriftlich beantwortet. Sind sämtliche Fragen vor Ablauf der Zeitstunde beantwortet, endet die Fragestunde bereits zu diesem Zeitpunkt. Werden keine Fragen gestellt, entfällt die Fragestunde.