Gemäß § 6 Abs. 5 FerkBetSachkV sind Sachkundeinhaber/-innen verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle fünf Jahre an einer Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung bei der Ferkelkastration durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin teilzunehmen (siehe Anlage 1).
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) empfiehlt den betreuenden TierärztInnen hierzu, die vom Kompetenzzentrum Isoflurannarkose (IsoKomp) erarbeiteten Checklisten und Bescheinigungen (siehe Anlage 2 und Anlage 3) zu verwenden.

Darüber hinaus sind sachkundige Personen nach § 6 Abs. 6 FerkBetSachkV verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle fünf Jahre an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird, bei einem Tierarzt oder einer Tierärztin teilzunehmen.
Auch hier empfiehlt das ML für die Schulung die von IsoKomp erarbeiteten Schulungsunterlagen und Bescheinigungen (siehe Anlage 4) zu verwenden.

Sowohl die Fortbildungsschulung als auch die Überprüfung der praktischen Fähigkeiten können durch die praktizierenden Haustierärzte angeboten und abgenommen werden.

Der Schweinegesundheitsdienst der LUFA Nord West (www.lufa-nord-west.de) bietet die entsprechenden Schulungen für die Sachkundeinhaber/Innen über die Landwirtschaftskammer, Beratungsorganisationen und natürlich auch, sofern gewünscht, in Tierarztpraxen an.
Die Kosten pro Teilnehmer und Bescheinigung belaufen sich hierbei auf 39 Euro.
Zudem steht der Schweinegesundheitsdienst als Teil des Kompetenzzentrums als Ansprechpartner für Fragen rund um die Ferkelbetäubungs-Sachkunde-VO zur Verfügung.

Ihr Ausschuss für Tierseuchen, Bestandsbetreuung und Reproduktionsmedizin