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Am 20.02.2026 wurde erstmals seit rund 30 Jahren ein Ausbruch der Newcastle-Krankheit („atypische Geflügelpest“, Newcastle Disease, ND) in einer Geflügelhaltung in Deutschland festgestellt. Es handelte sich um eine Putenhaltung in Brandenburg. Kurz darauf wurde der Ausbruch der ND in einer Legehennenhaltung in Bayern festgestellt.

Seitdem wurden insgesamt 40 Ausbrüche der ND in Deutschland festgestellt. Betroffen sind die Länder Brandenburg mit 26 Ausbrüchen, Bayern mit derzeit 13 Ausbrüchen und Berlin mit einem Ausbruch der ND. Bei den betroffenen Betrieben handelt es sich große Hühner-, Puten- und Masthühnerbestände sowie um Kleinsthaltungen. Die ND hat damit bereits jetzt in einem sehr kurzen Zeitraum massive Schäden und erhebliches Tierleid verursacht.

Die bisher nachgewiesenen ND-Viren gehören zum Genotyp VII.1.1, der derzeit in Polen und Tschechien zirkuliert und dort für zahlreiche Ausbrüche der ND sorgt.

Die ND ist ebenso wie die Geflügelpest eine Seuche der Kategorie A und wird ebenso wie die Geflügelpest nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 bekämpft. Mit ND infizierte Geflügelbestände sind demnach zu räumen und es werden Sperrzonen um die Ausbruchsbetriebe eingerichtet. In ND-Sperrzonen gelten umfangreiche Verbringungsverbote für lebendes Geflügel und deren Erzeugnisse.

Eine Infektion von Geflügelbeständen mit dem ND-Virus kann zu einer schweren Erkrankung der Tiere mit einer hohen Sterblichkeit (bis zu 100%) der Tiere führen. Zu den klinischen Symptomen der ND gehören ein Rückgang der Legeleistung, Apathie, Ödeme des Kopfes, Zyanose von Kamm und Kopf, Atemnot, wässriger Durchfall und Störungen des zentralen Nervensystems. Die ND kann anhand der klinischen Symptome nicht von der Geflügelpest unterschieden werden. Eine Infektion mit dem ND-Virus kann allerdings auch nur zu gering ausgeprägten Symptomen im Tierbestand führen, die lange Zeit nicht offensichtlich werden. So können ältere Tiere, geimpfte Tiere oder Wassergeflügel nur geringe klinische Symptome zeigen.

Diese Tatsache macht die ND zu einer heimtückischen Infektionskrankheit, die sich zunächst unbemerkt zwischen Betrieben verbreiten kann.

Bei der Verschleppung des Virus der ND-Virus sind insbesondere direkte und indirekte Kontakte zwischen Betrieben von Bedeutung, beispielsweise durch den Zukauf von Tieren, Personenkontakte oder gemeinsam mit anderen Betrieben genutzte Gerätschaften und Fahrzeuge.

In der Wildvogelpopulation ist das ND-Virus nach den derzeit vorliegenden Kenntnissen bisher nicht verbreitet. Wildvögel spielen daher zurzeit nur eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung der ND. Die Einhaltung von strikten Biosicherheitsmaßnahmen ist daher die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor einer Verbreitung der ND. Insbesondere direkte und indirekte Kontakte mit anderen Geflügelhaltungen sollten unter Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen erfolgen und möglichst vermieden werden.

Die Impfung gegen die ND ist in Deutschland für alle Hühner- und Putenhaltungen unabhängig von der Bestandsgröße seit Jahrzehnten rechtlich vorgeschrieben. Nach den derzeit vorliegenden Kenntnissen schützen die bislang verwendeten Impfstoffe vor einer klinischen Erkrankung durch den aktuell zirkulierenden Genotypen. Bei der Impfung sollte sichergestellt werden, dass alle Tiere der Herde ausreichend Impfstoff und die ggf. erforderlichen Wiederholungsimpfungen erhalten, damit sich eine ausreichende Herdenimmunität ausbilden kann und erhalten bleibt. Besteht kein ausreichender Impfschutz in der Herde, besteht das Risiko einer unerkannten oder erst spät erkannten Infektion des Tierbestands. Von solchen Beständen geht eine erhebliche Gefahr für die Seuchenverbreitung aus.

Es ist daher dringend darauf zu achten, dass gehaltene Hühner und Puten über einen ausreichenden Impfschutz gegen die ND verfügen. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hat dazu umfangreiche Informationen auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt (https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/die-newcastle-disease-hat-deutschland-erreicht/).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abgabe von ND-Impfstoff an nicht gewerbsmäßige oder nicht berufsmäßige Halterinnen und Halter (z.B. Rassegeflügelhaltungen, Hobbyhaltungen) auch nach den kürzlich erfolgten Änderungen des nationalen Tiergesundheitsrechts weiterhin möglich ist. Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 95 a Absatz 4 des Tierarzneimittelgesetzes.

Die Früherkennung von Infektionen mit dem ND-Virus ist ebenfalls von sehr großer Bedeutung, um eine unkontrollierte Verbreitung des Virus zu verhindern. Gründe für einen Verdacht auf die ND müssen daher unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Hierzu sind u.a. Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Tierärztinnen und Tierärzte gesetzlich verpflichtet (§ 3 Absatz 1 und Absatz 2 Tierseuchenmeldeverordnung). Gründe für einen Verdacht sind insbesondere erkennbare klinische Auffälligkeiten im Geflügelbestand, beispielsweise eine auch nur geringfügig erhöhte Mortalität oder ein geringfügiger Rückgang der Legeleistung. Nur durch die schnelle Erkennung einer ND-Infektion und die schnelle Räumung der betroffenen Bestände lässt sich eine Ausbreitung der ND verhindern bzw. eindämmen.

Am 24.03.2026 hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ein Webinar zur Newcastle-Krankheit und zur Geflügelpest durchgeführt und stellt die Aufzeichnung des Webinars sowie die Präsentationen und wichtigsten Antworten auf Fragen der Veranstaltung auf seiner Homepage zur Verfügung: Tiergesundheit aktuell – Das FLI informiert über Newcastle-Krankheit | Friedrich-Loeffler-Institut

Auf der Homepage des FLI finden sich zudem weitere Informationen zur ND Newcastle-Krankheit (ND) | Friedrich-Loeffler-Institut, beispielsweise als PDF-Download die „FAQ zur Newcastle-Krankheit“ FLI FAQ: Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND).