Die Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer, und des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning, der Präsident der Tierärztekammer Niedersachsen, Dr. Uwe Tiedemann, und der Vorstandsvorsitzende der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, Heinz Korte, haben heute das neue Rahmenübereinkommen zum Einsatz von Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall unterzeichnet. Damit wurde die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2006 in wichtigen Punkten aktualisiert und ergänzt.

Das Rahmenübereinkommen regelt den Einsatz von Tierärztinnen und Tierärzten für die niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte, die Region Hannover und den Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser nach Feststellung des Tierseuchenkrisenfalls durch das Landwirtschaftsministerium. Der Krisenfall wird dann festgestellt, wenn eine hoch ansteckende Tierseuche ausgebrochen und zu befürchten ist, dass sie sich sehr schnell ausbreitet. Dann ist sehr schnelles Handeln erforderlich: Alle Bestände mit empfänglichen Tieren rund um die Ausbruchsherde müssen innerhalb kürzester Zeit von einer Tierärztin oder einem Tierarzt untersucht werden. Außerdem werden Proben zur Untersuchung im Labor von den Tieren genommen und ggf. werden die Tiere in solchen Gebieten geimpft.

Je schneller Klarheit über das Ausmaß der Ausbreitung der Tierseuche besteht, desto effektiver können die Bekämpfungsmaßnahmen eingesetzt werden. Daher bedarf es einer großen Anzahl von Tierärztinnen und Tierärzten, die innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung stehen.

Mit dem Rahmenübereinkommen sind die Bedingungen für den Einsatz der Tierärztinnen und Tierärzte geregelt. Die Kosten für die Einsatzzeiten werden dabei von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse übernommen. Die Entschädigung für die sich anschließenden Karenzzeiten, also Zeiten, in denen sich die eingesetzten Tierärzte zum Schutz vor Verschleppung der Tierseuche aus Tierhaltungen mit empfänglichen Tieren fernhalten müssen, wird von den beauftragenden Gebietskörperschaften getragen.

Die Kommunen erklären ihren Beitritt zu diesem Rahmenübereinkommen gegenüber dem jeweiligen Spitzenverband, die Tierärztin bzw. der Tierarzt gegenüber der Tierärztekammer Niedersachsen.

Die Unterzeichner sind sich einig, dass heute ein zukunftsfähiges Rahmenübereinkommen geschlossen wurde, mit dem eine erfolgreiche und zügige Tierseuchenbekämpfung noch besser möglich ist.

 


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