Dringender Hinweis für die Berufsausbildung!
Weiterhin Teilnahmepflicht an der praktischen Berufsausbildung in Kliniken/Tiergesundheitszentren/Praxen und ähnlichen Ausbildungsstätten.
Weiterhin Teilnahmepflicht an der praktischen Berufsausbildung in Kliniken/Tiergesundheitszentren/Praxen und ähnlichen Ausbildungsstätten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit 01.08.2020 die Förderung von neuen Ausbildungsverhältnissen möglich.
Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier in verkürzter Form.
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