Fachtierarzt für Mikrobiologie

Tierärztekammer Niedersachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Anlage 7 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 7)

Fachtierarzt für Mikrobiologie

 

I. Aufgabenbereich:

Das Gebiet umfaßt die Diagnostik, Qualitätskontrolle, Hygieneberatung und Forschung auf den Gebieten der Mikrobiologie (Bakteriologie, Immunologie, Mykologie, Virologie).


II. Weiterbildungszeit:
4 Jahre


III. Weiterbildungsgang:

 

A.Tätigkeiten in fachspezifischen Instituten der tierärztlichen Bildungsstätten oder anderen zugelassenen Einrichtungen
B.Tätigkeiten in der angewandten Mikrobiologie in qualifizierten physiologisch-chemischen, pharmakologischen oder anderen vergleichbaren Instituten und Laboratorien können bis zu 1 Jahr von der Tierärztekammer anerkannt werden.



IV. Wissensstoff:

  • Kenntnisse in Bakteriologie, Immunologie, Mykologie und Virologie
  • Grundlagen der Infektionslehre
  • Grundlagen der Immunbiologie
  • Grundlagen der Hygiene, Sterilisation und Desinfektion
  • Umfassende Kenntnisse moderner mikrobiologischer Untersuchungs- und Arbeitsmethoden, insbesondere zum Nachweis von Infektionskrankheiten und über die Durchführung von Tierversuchen
  • Diagnostik, Pathogenese, Prophylaxe und Bekämpfung von Infektionskrankheiten der Tiere einschließlich rechtlicher Grundlagen (nationales und EU-Recht)
  • Tierversuche und Tierschutz einschließlich der Ersatz- und Alternativmethoden
  • Bestimmungen über Arbeitsschutz, Verhütung von Laborinfektionen
  • Qualitätssicherung im mikrobiologischen Labor

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