Geflügelpest in Niedersachsen: Tote Wildvögel nicht anfassen
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) richtet weiterhin den dringenden Appell an alle geflügelhaltenden Betriebe, die Betriebshygiene und Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Virus strikt einzuhalten. Klinische Auffälligkeiten im Geflügelbestand müssen dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich gemeldet werden.
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