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GOT – Gebühren werden nach neun Jahren endlich erhöht

Die Bundestierärztekammer informiert über die GOT-Novelle – (BTK/Berlin) Der Bundesrat hat am 7. Juli einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgeschlagenen Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) zugestimmt. Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden durch eine Verordnung des Bundes erstmals nach neun Jahren pauschal um 12 Prozent angehoben.

Tiergesundheit und Tierwohl nachhaltig garantiert – BTK positioniert sich zur „Tierärztlichen Bestandsbetreuung 2.0“

(BTK Berlin) Auf ihrer Frühjahrsdelegiertenversammlung in Berlin haben die stimmberechtigten Vertreter aller 17 Landes-/Tierärztekammern ein Positionspapier zur Tierärztlichen Bestandsbetreuung verabschiedet. Was aber kann man genau unter „Tierärztlicher Bestandsbetreuung 2.0: Garant für Tiergesundheit und Tierwohl“ verstehen? Was ist daran neu und innovativ? Tierbestände wurden schließlich auch in der Vergangenheit schon tierärztlich betreut.