Aktuelle Informationen aus dem Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 576/2013;
Hier: Eintragung von Uhrzeiten in den neuen EU-Heimtierausweis

Anlässlich vermehrter Nachfragen zu der Eintragung von Uhrzeiten in den neuen EU-Heimtierausweis, wird auf Folgendes hingewiesen:

Gemäß den Gültigkeitsvorschriften für Tollwutimpfungen darf der Zeitpunkt der Verabreichung des Impfstoffes nicht vor der Anbringung des Transponders liegen (Verordnung (EU) Nr. 576/2013 Anhang III Nr. 2 Buchstabe d). Dies wird bei einer taggleichen Impfung und Kennzeichnung des Heimtieres durch den Artikel 22 Abs. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gewährleistet, gemäß dem ermächtigte Tierärzte einen EU-Heimtierausweis erst ausstellen dürfen, nachdem sie unter anderem überprüft haben, dass das Heimtier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.

In Anhang III Teil 1 der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 befindet sich ein Muster des EU-Heimtierausweises. In diesem sind lediglich im Abschnitt VII „Behandlung gegen Echinococcus“ sowie im Abschnitt VIII „Sonstige Behandlungen gegen Parasiten“ Felder für die Eintragung einer Uhrzeit vorgesehen. In Anhang III Teil 1 der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 sind auch Erläuterungen für das Ausfüllen des Ausweises aufgeführt. In diesen steht hinter dem ersten Aufzählungszeichen, dass in jedem Abschnitt des Ausweises folgende Angaben in folgendem Format zu machen sind:

  • Datum:    TT/MM/JJJJ
  • Uhrzeit:    00:00

Diese Vorgabe bezieht sich darauf, dass in den Fällen, in denen die Angabe eines Datums oder einer Uhrzeit vorgesehen ist, das vorgegebene Format verwendet werden muss.

Die Uhrzeit muss demnach nur bei Behandlungen gegen Echinococcus und Behandlungen gegen andere Parasiten in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.

Die zusätzlich Eintragung der Uhrzeit ist weder bei der Angabe des Datums der Implantierung des Transponders in Abschnitt 3 noch bei der Eintragung einer Tollwutimpfung in Abschnitt 5 erforderlich. Auch nicht, wenn die Impfung sowie die Kennzeichnung des Heimtieres an einem Tag erfolgen.