Am Mittwoch, den 19. Juni 2024 um 11:00 Uhr findet die 6. Sitzung (18. Wahlp.) der Kammerversammlung im Gebäude des Leonardo Hotels Hannover, Tiergartenstraße 117, 30559 Hannover, Tel.: 0511/7707 630, statt.

Vorläufige Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Fortbildung der Tierärzteversorgung Niedersachsen zur Nachhaltigkeit und aktuellen Themen aus dem Versorgungswerk
3. Feststellungen gemäß §§ 2 und 3 der Geschäftsordnung und § 6 Abs. 3 der Satzung der Tierärztekammer
4. Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung der Kammerversammlung (18. Wahlp.) am 29. November 2023
5. Haushaltsangelegenheiten
a) Entgegennahme des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Tierärztekammer Niedersachsen
b) Entlastung des Vorstandes und der Schatzmeisterin
c) Hinweise zum Haushaltsplan 2024
6. Angelegenheiten der Geschäftsstelle
7. Berichterstattungen
a) der Präsidentin
b) der Ausschüsse
8. Anpassungen von Rechtsvorschriften der Tierärztekammer Niedersachsen
9. Berufsrechtliche Angelegenheiten
10. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung können von Kammermitgliedern bis zum 03. Juni 2024 schriftlich bei der Geschäftsstelle der Kammer gestellt werden. Kammermitglieder können an der Versammlung als Zuhörer teilnehmen. Eine Voranmeldung unter mail@nulltknds.de ist erforderlich.

Fragestunde

Die Tierärztekammer führt zu Beginn der o.a. Sitzung der Kammerversammlung bei Bedarf eine Fragestunde für Mitglieder der Tierärztekammer durch. Die Fragen sind bis zum 03. Juni 2024 an die Geschäftsstelle der Tierärztekammer zu richten und persönlich in der Fragestunde vorzutragen. Die Anfragen sollen kurz gefasst sein. Die Fragezeit pro Fragensteller ist auf zehn Minuten beschränkt. Die Fragen werden in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet. Kann die Frage nicht mündlich vorgetragen werden, erfolgt eine schriftliche Beantwortung von Seiten der Kammer im Anschluss an die Kammerversammlung. Die Fragestunde wird pünktlich eine Stunde nach ihrem Beginn beendet. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht behandelt worden sind, werden schriftlich beantwortet. Sind sämtliche Fragen vor Ablauf der Zeitstunde beantwortet, endet die Fragestunde bereits zu diesem Zeitpunkt. Werden keine Fragen gestellt, entfällt die Fragestunde.