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ASP-Früherkennungsprogramm: Erlangung des sog. Status

Die Durchführung der Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 3 des DB 2014/709/EU (ASP-Statusbetrieb) dient der Früherkennung der ASP in der Hausschweinepopulation in einem ASP-Geschehen beim Wildschwein. In einem freiwilligen Verfahren kann zu „Friedenszeiten“ ein Eintrag der ASP in die Hausschweinepopulation abgeklärt bzw. ausgeschlossen werden. Diese Untersuchungen können bei Ausbruch der ASP im Wildbestand von der zuständigen Behörde zur Genehmigung des sog. Status berücksichtigt werden.

Niedersächsischer Erlass zur Ferkelbetäubungssachkunde-VO vom 05.06.2020

Die bundesweit gültige Ferkelbetäubungssachkundeverordnung vom 8. Januar 2020 regelt die Durchführung der Betäubung von unter acht Tagen alten männlichen Ferkel durch andere sachkundige Personen als Tierärzte oder Tierärztinnen sowie an das Verfahren der Kastration unter Betäubung. Der § 2 „Ausnahme vom Tierarztvorbehalt“ gestattet abweichend vom § 5 Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes sachkundigen Personen die Betäubung bei der Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln durchzuführen.